Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für Webseiten der Ludwig Boltzmann Gesellschaft, die nach dem 30. September 2021 online gingen.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Ludwig Boltzmann Gesellschaft ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für Webseiten der Ludwig Boltzmann Gesellschaft, die nach dem 30. September 2021 online gingen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

1. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Die Suchergebnisse werden in derselben Seite, auf der die Suche gestartet wird, dynamisch angezeigt. Damit bleiben beispielsweise der Seitentitel und die Positionsanzeige der Seite unverändert. An der Suchfunktion wird noch gearbeitet.

2. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Viele, vorwiegend ältere Bildmaterialien, PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzerinnen/Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. Inhalte von Dritten, beispielsweise Verlinkungen von anderen Organisationen, die nicht im Einflussbereich der Ludwig Boltzmann Gesellschaft liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

3. Unverhältnismäßige Belastung

Unsere Videos sind auf externen Video-Plattformen gehostet und veröffentlicht. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir planen, anstelle der Audiobeschreibungen Alternativen für zeitbasierte Medien (Text) zur Verfügung zu stellen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 30. September 2021 erstellt. Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.0 im Konformitätslevel AA im September 2021. Überprüft wurden die Startseite, eine News-Seite, eine Event-Seite, die Suche und das Suchergebnis. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft. Diese Erklärung wurde am 30. September 2021 aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Die Inhalte auf allen Webseiten der LBG werden laufend ausgebaut und verbessert. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen. Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an bssvpr@yot.np.ng mit dem Betreff „Meldung einer Barriere auf einer LBG-Webseite“. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Kontakt: Ludwig Boltzmann Gesellschaft bssvpr@yot.np.ng

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle  https://www.ffg.at/form/kontaktformular-beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren https://www.ffg.at/barrierefreiheit/beschwerdestelle